Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

 

Wie schon seit vielen Jahren bei den Psychologen möglich, dürfen auch Physiotherapeuten mit der speziellen Weiterbildung zum "Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie" = HP PT, ihre Tätigkeit ohne ärztliche Verordnung anwenden und mit den Patienten " direkt " abrechnen.

Wenn Sie also der Meinung sind, ihre Beschwerden können mit einer physiotherapeutischen Therapie behandelt werden, dann wenden Sie sich gerne an uns.

In einer detaillierten und ausführlichen physio- und manualtherapeutischen Untersuchung werden wir feststellen, ob Ihre Beschwerden direkt von uns behandelt werden können oder doch eine ärztliche Abklärung notwendig ist.
Das bedeutet für Sie, dass wir mit Ihnen zusammen die Therapie ganz nach Ihrem individuellen Krankheitsbild durchführen können, ohne das eine vorgegebene Menge an Behandlungen durch einen bundeseinheitlichen Heilmittelkatalog bestimmt wurde oder eine "Heilmittel-Budgetierung" greift.

Die Behandlung ermöglicht Ihnen eine Abrechnung über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.

Bezüglich individueller Kostenübernahme wenden Sie sich bitte am besten vor Behandlungsbeginn an Ihre Zusatzversicherung.

Bisher sind in der Gebührenordnung für Heilpraktiker keine Abrechnungspositionen "Physiotherapie" enthalten, da diese rechtliche Änderungen (sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie) noch nicht lange besteht. Viele Versicherungen erwarten jedoch eine Abrechnung der Leistungen nach dieser Gebührenordnung. Deshalb ist es wichtig vor Beginn der Therapie mit der Versicherung -aufgrund dieser rechtlichen Problematik- die Kostenübernahme zu verhandeln!